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Aktualisierte Vordruckmuster: Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) neu bekanntgegeben.

Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft bzw. für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland eine Bestätigung ihrer umsatzsteuerlichen Erfassung benötigen, erhalten auf Antrag bei dem für sie zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung. Das Finanzamt hat für diese Bescheinigung das Vordruckmuster USt 1 TN als Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zu verwenden.

Das BMF bezieht sich in seinem aktuellen Schreiben explizit auf die Änderungen im Vordruckmuster. Es wird nunmehr die Aufnahme des Datums der umsatzsteuerlichen Registrierung des Unternehmers berücksichtigt, da dieses Datum von einigen Drittstaaten benötigt wird. Die anderen Änderungen sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

Hinweis: Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang geändert.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2023)

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